Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16003
BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02 (https://dejure.org/2003,16003)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2003 - 1 WB 44.02 (https://dejure.org/2003,16003)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 1 WB 44.02 (https://dejure.org/2003,16003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    WBO § 17Abs. 1, ... 3; Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der hier anzuwendenden Fassung vom 11. August 1998 (VMBl S. 242) Nrn. 6, 7
    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte Anfechtung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfung von einer der Versetzung eines Soldaten entgegenstehenden Hinderungsgründen; Gewährung von vorbeugendem Rechtsschutz vor Ergehen einer truppendienstlichen Maßnahme; Erkrankung eines Sohnes als Versetzungshinderungsgrund

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 79.96

    Recht der Soldaten - Wehrbeschwerdeverfahren, Zulässigkeit eines vorbeugenden

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).

    Er ist deshalb darauf zu verweisen, diese truppendienstliche Maßnahme entgegenzunehmen und dann die dagegen eröffneten Rechtsbehelfe einschließlich der Möglichkeit eines Antrages auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 17 Abs. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 WBO zu ergreifen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 79.96 und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 46.02

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen truppendienstliche Maßnahmen - Zumutbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).

    Er ist deshalb darauf zu verweisen, diese truppendienstliche Maßnahme entgegenzunehmen und dann die dagegen eröffneten Rechtsbehelfe einschließlich der Möglichkeit eines Antrages auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 17 Abs. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 und 2 WBO zu ergreifen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 BVerwG 1 WB 79.96 und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98

    Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 70.89

    Anspruch auf Ausübung der Dienstaufsicht zu Gunsten des Soldaten - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Solange sich noch nicht mit der dafür erforderlichen Bestimmtheit übersehen lässt, welche Maßnahmen drohen oder unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen werden, kann ein berechtigtes Interesse an vorbeugendem Rechtsschutz nicht anerkannt werden (Beschluss vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 70.89 -).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 28.07.1995 - 1 WB 58.95

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Das für einen vorbeugenden Unterlassungsantrag erforderliche Rechtsschutzbedürfnis verlangt überdies, dass dem Soldaten nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte truppendienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (stRspr.: Beschlüsse vom 26. April 1974 - BVerwG 1 WB 205.72 -, vom 28. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 58.95 -, vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 79.96 - und vom 14. November 2002 BVerwG 1 WB 46.02).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02
    Erst diese abschließende bisher noch ausstehende Verwendungsentscheidung kann der Antragsteller zulässigerweise einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen (Beschlüsse vom 20. Mai 1999 BVerwG 1 WB 93.98 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 27.01).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 93.98
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93

    Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der

  • BVerwG, 26.04.1974 - I WB 205.72
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>).

    Erst die abschließende Entscheidung des GB/BMVg hätte der Antragsteller zulässigerweise einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen können (Beschluss vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ).

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318> und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 27.05

    Maßnahme; Beschwerde; personenbezogene Daten; Feststellungsinteresse;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende und einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung zugängliche Maßnahmen (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - BVerwGE 93, 232 [234], vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 = NZWehrr 2003, 119 = ZBR 2003, 318 und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - m. w. N.).
  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
    Vor Ergehen einer truppendienstlichen Maßnahme kommt Rechtsschutz - und zwar sowohl in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 2022 - 1 W-VR 24.22 - juris und vom 21. März 2023 - 1 W-VR 4.23 - juris) als auch (wie hier) in Form eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache - grundsätzlich nur in engen Grenzen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 S. 31 m. w. N. und vom 28. Mai 2008 - 1 WDS-VR 8.08 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 25 Rn. 17 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 30.04.2014 - 6 B 317/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Verwendung von Beurteilungen eines Richters auf

    Diese kann nur ergehen, wenn dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, die beabsichtigte dienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (vgl. zu einer drohenden truppendienstlichen Maßnahme: BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 1 WB 44/02 -, juris).
  • BVerwG, 08.04.2013 - 1 WB 26.12

    Kostenentscheidung bei einer alleine auf den Antragsteller zurückzuführenden

    Die Annahme, dass bereits vor Ergehen der strittigen Auskunft die Inanspruchnahme vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes zulässig sein kann, ist im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen, weil der Antragsteller im Einzelnen dargelegt hat, dass es ihm nicht zugemutet werden könne, die beabsichtigte dienstliche Maßnahme abzuwarten, weil schon eine nur kurzfristige Hinnahme der befürchteten Maßnahme geeignet wäre, ihn in besonders schwerwiegender, womöglich in nicht wiedergutzumachender Weise in seinen Rechten zu beeinträchtigen (zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes: vgl. z.B. Beschluss vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen der zuständigen Stelle dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolge dessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 -).
  • BVerwG, 14.11.2022 - 1 W-VR 24.22

    Aufhebung der Ermächtigung eines Berufssoldaten zum Zugang zu und zum Umgang mit

    Vor Ergehen einer truppendienstlichen Maßnahme kommt vorbeugender Rechtsschutz - und zwar sowohl in Form eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache als auch (wie hier) in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - grundsätzlich nur in engen Grenzen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2003 - 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 und vom 28. Mai 2008 - 1 WDS-VR 8.08 - Rn. 17 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 WB 52.04

    Maßnahme; Gutachten; innerdienstliche Untersuchung; Havarieentscheidung.

    Bewertungen, gutachterliche Stellungnahmen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von weiteren dienstlichen Maßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschluss vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WDS-VR 8.08
    Vor Ergehen einer truppendienstlichen Maßnahme kommt vorbeugender Rechtsschutz - und zwar sowohl in Form eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache als auch (wie hier) in Form eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - grundsätzlich nur in engen Grenzen in Betracht (vgl. zum Folgenden Beschluss vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 48 = NZWehrr 2003, 119 mit zahlreichen Nachweisen; zu den entsprechenden Voraussetzungen des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 123 Rn. 39, 71 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 70.22

    Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache wegen

  • VG Bremen, 30.03.2004 - 6 K 582/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht